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Karsau zieht die Ortsgrenzen neu

Veröffentlicht in Fraktion

Gemarkungsgrenzen

Die SPD Fraktion beantragt die Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich Zuständigkeitsregelungen innerhalb der Gemarkungsgrenzen des Rheinfelder Stadtteils Karsau. Mit der bestehenden Regelung, können auf der Gemarkung wohnende wahlberechtigte Karsauer Bürger weder aktiv noch passiv an der Wahl zum Karsauer Ortschaftsrat beteiligt werden. Dies ist bereits bei der letzten Kommunalwahl aufgefallen. Verursacht wurde diese Situation, weil durch die Einrichtung von Stadtteilbeiräten für Warmbach und die Kernstadt und die Festlegung der Zuständigkeitenbereiche zwischen Oberrheinfelden und Karsau Bereiche nicht berücksichtigt wurden.

Durch die bestehende Regelung in der Hauptsatzung besteht ein Bereich zwischen Römerstraße und Gemarkungsgrenze Karsau/Oberrheinfelden, dessen Interessen weder durch die Beteiligung des Ortschaftsrats Karsau noch des Stadteilbeirats Kernstadt gewahrt werden.

Der Antrag ist im Wortlaut unten aufgeführt.

 

Die badische Zeitung berichtetin ihrer Ausgabe vom17. Mai 2018 über den Antrag, der Artikel kann aufgerufen werden über den Link:

http://www.badische-zeitung.de/rheinfelden/karsau-zieht-die-ortsgrenzen-neu

 

Der Antrag im Wortlaut:

 

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Ortsverein Karsau

Ortschaftsratsfraktion

 

SPD-Ortsverein Karsau, Ortschaftsratsfraktion

c/o Uwe Wenk, Schützenstr. 8, 79618 Rheinfelden                                Karsau, 06.05.2018

 

An den

Ortschaftsrat Karsau

und die

Ortsverwaltung Karsau

 

79618 Rheinfelden-Karsau

 

Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich Zuständigkeitsregelungen innerhalb der Gemarkungsgrenzen des Rheinfelder Stadtteils Karsau

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

als SPD-Fraktion des Ortschaftsrats Karsau stellen wir folgenden Antrag:

der Ortschaftsrat Karsau möge beschließen, der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat Rheinfelden zu empfehlen, die Hauptsatzung der Stadt Rheinfelden in folgenden Punkten zu ändern:

 

  1. Der Ortschaftsrat Karsau ist durch die Stadtverwaltung Rheinfelden innerhalb der Gemarkungsgrenzen des Stadtteils in allen Bausachen und sonstigen behördlichen Entscheidungen zu beteiligen. Die bisherige Regelung, dass der Ortschaftsrat Karsau im Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet südlich der Römerstraße in der Abgrenzung zu Oberrheinfelden nicht zu beteiligen ist, muss aufgehoben werden.

 

  1. Alle auf der Gemarkung Karsau wohnhaften wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger müssen im Rahmen der Kommunalwahlen an den Wahlen zum Ortschaftsrat Karsau wählbar sein und wählen dürfen.

Die bisherige Regelung, dass auf Gemarkung wohnhafte wahlberechtige Bürger und Bürgerinnen, die am Randgebiet zu Oberrheinfelden wohnen, aus verwaltungstechnischen Vereinfachungsgründen nicht an den Wahlen zum Ortschaftsrat Karsau beteiligt werden, muss aufgehoben werden. Gegebenenfalls müsste die Zuordnung zu den Wahlbezirken angepasst werden.

 

 

  1. Das Gewerbegebiet, auf dem der Gewerbebetrieb Steul angesiedelt ist, ist auf allen Plänen der Stadtverwaltung zweifelsfrei der Gemarkung Karsau zuzuordnen.

 

Begründung:

Nach uns vorliegenden Informationen wird derzeit die Hauptsatzung der Stadt Rheinfelden überarbeitet, weshalb wir es für sinnvoll und notwendig halten, die unter Punkt 1 bis 3 dargestellten Änderungen in den Überarbeitungsprozess einzubeziehen und in die neu geänderte Hauptsatzung aufzunehmen.

Zu 1.

Die bisherige in der Hauptsatzung erfasste Regelung sieht vor, dass der Ortschaftsrat Karsau in Bausachen im Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet südlich der Römerstraße in der Abgrenzung zu Oberrheinfelden nicht zu beteiligen ist. Durch den Gemeinderat Rheinfelden wurde in den Sitzungen vom 16.11.2017 und 16.04.2018 beschlossen, Stadtteilbeiräte in Warmbach und in der Kernstadt mit Oberrheinfelden einzuführen. Analog den Ortschaftsräten sollen in diesen Stadtteilbeiräten sachkundige Bürger die Interessen der Stadtteile vertreten. Die Bereiche der jeweiligen Zuständigkeiten wurden in einem, diesem Antrag als Anlage beigefügten Lageplan farbig dargestellt. Hierbei hat man sich an den jeweiligen Gemarkungsgrenzen orientiert.

Durch die angeführte Regelung, dass der Ortschaftsrat Karsau südlich der Römerstraße nicht beteiligt werden soll und der neuen Regelung des Stadtteilbeirats Kernstadt wurde so ein Bereich zwischen Römerstraße und Gemarkungsgrenze Karsau/Oberrheinfelden geschaffen, dessen Interessen weder durch die Beteiligung des Ortschaftsrats Karsau noch des Stadteilbeirats Kernstadt gewahrt werden. Diese Benachteiligung muss geändert werden. Die Zuständigkeit des Ortschaftsrats Karsau ist innerhalb der Gemarkungsgrenzen des Stadtteils Karsau festzulegen.

 

Zu 2.

Analog sehen wir die Notwendigkeit, dass auf Gemarkung Karsau wohnhafte, wahlberechtige Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Kommunalwahlen an den Wahlen zum Ortschaftsrat Karsau wählbar sein müssen und wählen dürfen. Dies entspräche den gesetzlichen Vorgaben. Hierbei müsste eine mögliche Wahlbezirksänderung erfolgen, da die Wählerinnen und Wähler in der Schildgasse derzeit dem Wahlbezirk Oberrheinfelden zugeordnet sind.

Die Notwendigkeit einer ausführlichen Begründung sehen wir hier nicht.

Zu 3.

Auf den beigefügten Lageplänen, die die räumlichen Zuständigkeiten der Stadtteilbeiräte Kernstadt und Warmbach, des Ausschusses für Angelegenheiten des Stadtteils Nollingen und des Ortschaftsrats Karsau zeigen, ist im Grenzbereich zwischen den Gemarkungen Karsau und Nollingen die Abgrenzung falsch dargestellt. Das Gewerbegebiet, auf dem der Gewerbebetrieb Steul angesiedelt ist, befindet sich auf Gemarkung Karsau. Der Plan ist entsprechend abzuändern.

Mit freundlichen Grüßen


Uwe Wenk,

Fraktionssprecher

 

 

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